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INFORMATIONEN FÜR SOZIALDIENSTE Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR)

Die Klinik Niederbayern bietet ihren Patienten eine kompetente Weiterversorgung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sowohl im Rahmen eines vollstationären als auch ambulanten Aufenthalts.
Unsere AHB-Patienten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem interdisziplinären Behandlungsteam sowie den umfassenden diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten.
Ziele der Anschlussheilbehandlung
- Linderung der Beschwerden der Grunderkrankung
- Verbesserung der Funktion des Bewegungsapparates
- gezielte Vorbereitung zur Wiedereingliederung der Patienten in Alltags- und Berufsleben
Indikationen für Anschlussheilbehandlungen
Indikationsgruppe 4
Degenerativ-rheumatische Krankheiten und Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen
- WS-Syndrome einschließlich Bandscheibenvorfall mit radikulärer Symptomatik
- Zustand nach Bandscheibenoperation
- Zustand nach endoprothetischer Versorgung des Hüftgelenks
- Zustand nach offen operierter komplexer Instabilität des Kapsel-Band-Apparates des Kniegelenks
- Zustand nach endoprothetischer Versorgung des Kniegelenks
- Zustand nach endoprothetischer Versorgung des Schultergelenks
- Zustand nach operativer Versorgung von Rotatorenmanschettenruptur, habitueller Schulterluxation, chronischer Schultersteife
- Zustand nach konservativ oder operativ versorgten Frakturen der großen Röhrenknochen mit Gelenkbeteiligung
- Zustand nach Amputation großer Gliedmaßenabschnitte
- Zustand nach stabilisierenden oder korrigierenden Operationen an der Wirbelsäule oder konservativ versorgten Wirbelfrakturen
- Zustand nach größeren Umstellungsoperationen (Osteotomien)
AHB mit Kostenträger Deutsche Rentenversicherung Bund
Zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Klinik Niederbayern besteht ein Belegungsvertrag. Eine AHB-Anerkennung besteht für die Indikationsgruppe 4. Das Antragsformular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Das Antragsformular des Versicherten füllen wir gerne für Sie mit dem Patienten aus. Es steht Ihnen hier zusammen mit den Anlagen zum Download zur Verfügung:
AHB / AR mit Krankenkassen
Die Entscheidung, in welche Klinik der Patient zur AR verlegt wird, treffen i.d.R. die Mitarbeiter der Krankenkassen. Dem Patientenwunsch wird in den meisten Fällen entsprochen, wenn auf dem Antragsformular (oder dem Befundbericht) der Vermerk steht: „AR in der Klinik Niederbayern“.
AR-Verfahren der BEK
Die Klinik Niederbayern ist offiziell anerkannte AR-Klinik der Barmer Ersatzkasse. Eine Zuweisung von Versicherten der BEK ist somit problemlos möglich.
Deutsche BKK (ehemals „BKK Post“ und „Volkswagen BKK“)
Für die Einleitung von AR-Verfahren sollte das entsprechende Antragsformular verwendet werden. Dieses bitte ausgefüllt direkt an die Klinik Niederbayern senden!
Hier können Sie sich das Antragsformular/den Befundbericht downloaden:
AHB-Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund oder AHB-/AR-Verfahren der Krankenkassen?
Die Einleitung einer AHB über die Deutsche Rentenversicherung Bund ist, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, für alle Krankenkassen möglich, die sich der AHB-Verfahrensregelung angeschlossen haben - auch bei Rentenbeziehern.
Bitte beachten Sie, dass das AHB-Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund derzeit für alle Ersatzkassen möglich ist. Es ist unerheblich, ob Krankenkassen wie z.B. die KKH eigene Reha-Verfahren eingerichtet haben. Zu diesem Thema können Sie sich weitere Informationen des DVSK (Deutsche Vereinigung für den Sozialdienst im Krankenhaus e.V.) downloaden:
Für die Einleitung von AR-Verfahren schicken Sie bitte das Antragsformular/den Befundbericht an die Klinik Niederbayern. |
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