KLINIK NIEDERBAYERN
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ORGANISATION IM VORFELD IHRES AUFENTHALTS
Ihr Weg in die Klinik Niederbayern

Sie sind sich unklar, ob oder wie Sie einen Antrag auf stationäre Rehabilitation stellen? Wir möchten Ihnen hiermit nützliche Hinweise an die Hand geben, damit Sie sich gut informiert auf den Weg zu Ihrer Rehabilitation machen können.


Erster Schritt: Antrag

Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt oder der medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse) kann Ihnen eine Rehabilitation empfehlen. Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation an, wenn die gesundheitlichen Beschwerden Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen, gefährden oder wegen einer chronischen Krankheit eine intensive Behandlung notwendig ist. In Deutschland haben Sie als Patient/-in das Recht, die Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen.

Informationen zum Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
www.deutsche-rentenversicherung.de


Zweiter Schritt: Bewilligung

In der Regel wird die beantragte Rehabilitationsmaßnahme für drei Wochen bewilligt. Nach Ablauf von vier Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme beantragen. In Ausnahmefällen ist dies aber auch früher möglich, wenn es Ihr Gesundheitszustand erfordert.


Bei Fragen rund um Ihre Aufnahme steht
Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:


Johanna Allertseder
Telefon 08531 970-814
jallertseder@wz-kliniken.de

Fax 08531 970-801





[ 22.01.2010 ]
Mediziner arbeiten grenzüberschreitend
Neutrauchburg - Auf Einladung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hat die Kommission Gesundheit und Soziales der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) im Schloss Neutrauchburg getagt. Gegenstand der Beratungen war das weitere Zusammenwachsen der Gesundheitsregion Bodenseeraum.
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